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Der Regionalplan Nordthüringen ...... ist mit der Bekanntgabe der Genehmigung im Thüringer Staatsanzeiger in Kraft getreten. Der Regionalplan Nordthüringen wurde am 27.06.2012 abschließend von der Regionalen Planungsgemeinschaft beschlossen und am 05.07.2012 zur Genehmigung vorgelegt. Die Genehmigung durch die Oberste Landesplanungsbehörde (Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr) erfolgte mit Bescheid vom 13.09.2012.
Die Bekanntgabe der Genehmigung erfolgte im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 44/2012 vom 29.10.2012. Damit ist der Regionalplan Nordthüringen in Kraft getreten. Der Regionalplan Nordthüringen wird bei den Mitgliedern der Regionalen Planungsgemeinschaft, d.h. den Landkreisen und den im Landesentwicklungsplan 2004 als Mittelzentrum ausgewiesenen kreisangehörigen Gemeinden der Planungsregion Nordthüringen sowie im Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar und der Regionalen Planungsstelle Nordthüringen während der dort üblichen Sprechzeiten zur Einsichtnahme und für Auskünfte vorgehalten. Im Internet ist der Regionalplan Nordthüringen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zum Download verfügbar.
Gemäß Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteile vom 13.12.2017 – 1 N 624/13 und 1 N 672/13 wurde die Festlegung der Vorranggebiete Freiraumsicherung FS-56 – Hunnengrube / Katzenschwanz / Sattelköpfe und FS-70 – Rüdigsdorfer Schweiz / Harzfelder Holz / Steinberg / Eichenberg im Regionalplan Nordthüringen, Abschnitt 4.1.1, Ziel Z 4-1 für unwirksam erklärt. |
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